Igel-Leistungen
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung im Sinne des Gesetzes (&12 SGB V). Diese ärztlichen Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des notwendigen nicht überschreiten.
Darüber hinaus bietet jedoch die moderne Medizin einige empfehlenswerte und sinnvolle Untersuchungen, die nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen sind. Diese Leistungen können aus ärztlicher Sicht im Bereich der Vorsorge (Prävention) sinnvoll und wünschenswert sein.
Die Kosten für die gewünschten Individuellen-GEsundheitsLeistungen können und werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, trotzdem haben wir die Pflicht Sie über diese Untersuchungen zu informieren.
In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gerne ob die eine oder andere IGEL-Leistung für Sie überhaupt sinnvoll bzw. notwendig ist. Für die Beantwortung Ihrer Fragen steht Ihnen das Praxisteam jederzeit zur Verfügung.
Individuelle Gesundheitsleistungen in der Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft ist für die werdenden Eltern eine spannende und erwartungsvolle Zeit mit viel Freude und intensiven Erfahrungen. Viel Neues, vielleicht Überraschendes kommt auf sie zu. Denn so wie jedes sich entwickelnde Kind einmalig ist, ist auch jede Schwangerschaft einmalig.
Es ist ganz natürlich, dass Sie viele Fragen haben und jemand brauchen, der Sie geduldig, kompetent, und individuell berät. Selbstverständlich gilt dabei Ihre wichtigste Sorge dem Wohle des ungeborenen Kindes. Sie wollen, dass es gesund zur Welt kommt und möchten möglichst jedes Risiko ausschließen.
Wir sind für all Ihre Fragen geduldige und kompetente Ansprechpartner. Wir werden ALLES für das Wohl Ihres Kindes und Ihr Wohl tun. Dafür bedienen wir uns modernster und fortschrittlichster Methoden und Gerätschaften der Medizin.
Wir vergessen dabei jedoch nie die Wünsche und Ängste, die sich im Zusammenhang mit all diesen vorgeburtlichen Untersuchungen ergeben können. Die ganzheitliche Versorgung unserer Patienten gehört ebenso, wie die fortschrittliche und hochmoderne Medizin zu unseren vordringlichsten Zielen.
Die Schwangerschaftsvorsorge umfasst Gesundheitsberatung, Prävention und Screening-Untersuchungen, um Gefahren für Gesundheit und Leben von Mutter und Kind rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein ausreichendes Angebot an Untersuchungen zu Ihrem eigenen und zum Schutz Ihres Kindes.
Im Einzelnen sind dies:
1. Feststellung der Schwangerschaft
2. Drei Ultraschall-Untersuchungen und zwar in der
a. 9. – 12. SSW (Schwangerschaftswoche)
b. 19. – 22. SSW
c. 29. – 32. SSW
3. Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker u. Sediment und nur bei Besonderheiten auf Bakterien.
4. Blutdruck-Messung
5. Kontrolle des Blutfarbstoff-Gehalts (im Volksmund „Eisenwert)
6. Gewichtskontrolle
7. Blutuntersuchung auf Röteln, Blutgruppe, Hepatitis B, Syphilis und Antikörpersuchtest auf Blutgruppenmerkmale
8. Chlamydien-Abstrich, das ist die Suche nach intrazellulär lebenden Bakterien, die z.B. eine vorzeitige Wehentätigkeit auslösen können
9. ärztliche Untersuchung und Beratung in ausreichendem Maße, dazu gehören z.B.: Kontrolle des Höhen-Standes der Gebärmutter, Nachweis kindlicher Herztöne, die Lage des Kindes, Tastuntersuchung des Muttermundes, Ernährungsberatung, Beratung über körperliche Aktivitäten, über eine HIV-Infektion, usw., ...
Intensiv-bzw. hochauflösende-Ultraschall- Untersuchungen in der Schwangerschaft
Moderne, leistungsfähige somit hochauflösende Ultraschall-Apparate, sogenannte „High End“-Geräte, führten zur entscheidenden Verbesserung in der Überwachung der Schwangerschaft.
Diese US-Geräte kommen im Regelfall aber erst dann zum Einsatz, wenn bereits eine Auffälligkeit bei den normalen Screening-Untersuchungen festgestellt wurde.
Wir können, wenn Sie wünschen, ihr Kind aber in jedem Fall detaillierter und genauer untersuchen, über das von den Krankenkassen geforderte Maß hinaus.
Keine Fruchtschädigung durch Ultraschall !!!
Aufgrund zahlreicher Untersuchungen der biologischen Wirkung auf organisches Gewebe und nach breiter, jahrzehntelanger klinischer Erfahrung, ist weder eine Fruchtschädigung, noch eine Störung der Schwangerschaft zu befürchten.
Ersttrimester-Screening (Nackenfalte-Messung, NT), bzw. integriertes Screening
Ersttrimester-Screening (NT-Messung)
Mit Hilfe dieses Verfahrens kann das Risiko für bestimmte Chromosomenanomalien
(Down-Syndrom, Trisomie 13 u. 18) bereits zw. der 11. u. 14. SSW abgeschätzt werden.
Ein Computerprogramm ermittelt aus der Kombination einer speziellen Ultraschall-Untersuchung des Kindes (Wasseransammlung im Nacken, Nasenbein), der Messung von zwei Hormonwerten aus dem mütterlichen Blut und dem Alter der Schwangeren ein individuelles, statistisches Risiko für o.g. Chromosomenstörungen. Die Erkennungsrate liegt bei ca. 85 %.
Integriertes Screening
Dies beschreibt eine Weiterentwicklung des Ersttrimester-Screenings und gehört in Kanada u. England zur staatlichen Schwangerenvorsorge. In Deutschland ist dieses Verfahren unerklärlicherweise nicht verbreitet.
Hierbei ermittelt ein Computerprogramm aus 5 mütterlichen Blutwerten, die zu bestimmten Zeiten abgenommen werden, der Messung der Nackenfalte des Kindes und dem Alter der Schwangeren ein individuelles, statistisches Risiko für das Down-Syndrom. Die Erkennungsrate liegt bei ca. 95 %.
Abschließend ist zu sagen, dass weder das Ersttrimester-, noch das Integrierte-Screening eine Trisomie 21, 13 oder 18 direkt feststellen kann, dies bleibt der Chromosomen-Untersuchung, nach Gewinnung von kindlichen Zellen durch z.B. eine Amniocentese, vorbehalten.
Baby-Fernehen
Es gibt eine Reihe von Gründen, zusätzlich zu den drei von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Ultraschall-Untersuchungen, weitere Sonografien durchzuführen.
Sie bieten Ihnen nicht nur die Gelegenheit bereits vor der Geburt optisch mit Ihrem Kind in Kontakt zu treten und dessen Wachstum und Bewegungen zu verfolgen, sondern auch uns die Chance mögliche Entwicklungsstörungen in den langen Zeiträumen zwischen den von den gesetzlichen Krankenkassen vorgegebenen US-Untersuchungen zu erkennen und notwendige Maßnahmen dagegen einzuleiten.
Keine Fruchtschädigung durch Ultraschall !!!
Aufgrund zahlreicher Untersuchungen der biologischen Wirkung auf organisches Gewebe und nach breiter, jahrzehntelanger klinischer Erfahrung, ist weder eine Fruchtschädigung, noch eine Störung der Schwangerschaft zu befürchten.
3D/4D-Ultraschall, Doppler-Ultraschall
Die 3D/4D-Sonographie ermöglicht uns in der Frühschwangerschaft das ganze Kind und später einzelne Körperregionen nahezu „fotographisch“ darzustellen. Wir erhalten dadurch ein räumliches Bild Ihres Kindes, und sind somit in der Lage z.B. das Gesicht des Ungeborenen „anzuschauen“.
Diese Bilder werden durch die 4D-Technik in Echtzeit (real time) auf dem Monitor abgebildet, d.h. wir können auch die Bewegungen der Kinder beobachten.
Die Dopplersonographie ist eine völlig unschädliche Ultraschall-Methode, bei der die Blutflussgeschwindigkeit der kindlichen und mütterlichen Blutgefäße sowie beim kindlichen Herzen gemessen wird. Dadurch erhalten wir Hinweise auf die Versorgungs- u. Kreislaufsituation und somit auf das Wohlbefinden des Kindes. Risikoschwangerschaften, z.B. mit Wachstumsproblemen können frühzeitig erkannt und intensiver überwacht werden.
Keine Fruchtschädigung durch Ultraschall !!!
Aufgrund zahlreicher Untersuchungen der biologischen Wirkung auf organisches Gewebe und nach breiter, jahrzehntelanger klinischer Erfahrung, ist weder eine Fruchtschädigung, noch eine Störung der Schwangerschaft zu befürchten.
Ausschluss Gestationsdiabetes (Schwangerschaftszucker)
Als Gestationsdiabetes wird eine Zuckerkrankheit bezeichnet, die erstmals während einer Schwangerschaft auftritt bzw. erkannt wird.
Die Folgen dieser Stoffwechselstörung können sein:
- Die Kinder werden übergewichtig, sind jedoch unreif
- Es kann zu vermehrter Bildung von Fruchtwasser kommen und somit zur Frühgeburtlichkeit
- Geburtskomplikationen, z.B. Unterzuckerung des Kindes nach der Geburt
5 von 100 Frauen bekommen einen Gestationsdiabetes, der völlig symptomlos verläuft. Nur durch einen Zuckertest kann diese Stoffwechselstörung nachgewiesen werden.
Eine anerkannte Suchmethode auf Gestationsdiabetes ist das Trinken von 50 g Zucker, unabhängig von vorausgegangener Nahrungsaufnahme. Danach sollte nur noch Wasser konsumiert werden, und der Zuckergehalt im Blut sollte nach einer Stunde nicht über
140 mg% liegen. Sollte der Zuckergehalt 140 mg% übersteigen, müsste ein weiterer, umfassender Glucosetoleranztest (oGTT) durchgeführt werden.
Immunitätsstatus diverser Infektionskrankheiten
Mittels einfacher Blutteste können unterschiedliche Infektionskrankheiten, die zu schweren Schädigungen des Kindes führen, ausgeschlossen, bzw. frühzeitig erkannt.
Toxoplasmose
Die häufig symptomfrei verlaufende Infektion mit dem Toxoplasmoseerreger während der Schwangerschaft ist für die werdende Mutter völlig ungefährlich, jedoch kann sie Ursache für schwere Schäden des Gehirnes und der Augen, bis hin zur Erblindung, bei dem Ungeborenen führen.
In einem Bluttest lässt sich problemlos nachweisen, ob bereits Antikörper (Abwehrstoffe) gegen Toxoplasmoseerreger gebildet wurden und somit ein Infektionsschutz für die werdende Mutter besteht. Dies ist bei etwas der Hälfte der Frauen der Fall. Sind solche Antikörper nicht vorhanden und es kommt zu einer Erkrankung, können die Erreger auch das Kind infizieren.
Wird eine Toxoplasmoseinfektion jedoch rechtzeitig erkannt, kann sie mit Antibiotika therapiert und ein Übergreifen auf das Kind verhindert werden.
Infizieren kann man sich über die Aufnahme der Toxoplasmoseeier aus dem Katzenkot, die mit Staub und Wind verbreitet sein können (Gartenarbeit) und mit engem Katzenkontakt
(z.B. Reinigung des Katzenklos).
Der häufigste Übertragungsweg ist jedoch der Genuss von rohem Fleisch (auch Schinken und Salami) sowie in seltenen Fällen, besonders im Ausland, der Verzehr von ungewaschenem Obst und Gemüse.
Wenn keine Toxoplasmoseantikörper nachgewiesen werden können, sollten weitere Kontrolluntersuchungen im Abstand von 8-10 Wochen erfolgen.
Ringelröteln
Der Parvovirus B19 ist für die relativ harmlose Kinderkrankheit Erythema infektiosum (Ringelröteln) verantwortlich.
Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion über die Atemwege übertragen, z. B. durch Niesen, Husten und ähnliches. Die teilweise symptomlos verlaufende Erkrankung kann während der Schwangerschaft zu ernsthaften Komplikationen beim Kind führen. Etwa die Hälfte aller Frauen sind nicht immun gegen das Virus und somit einem Infektionsrisiko augesetzt. Eine Erkrankung der Mutter während der Schwangerschaft kann zu spontaner Fehlgeburt, oder zu lebensgefährlichen Anämien beim Kind führen.
Eine Antikörperbestimmung aus dem Blut ermöglicht auch hier Rückschlüsse auf ein eventuelles Infektionsrisiko. Eine spezielle Therapie oder Prophylaxe gibt es nicht. Falls eine Erstinfektion in der Schwangerschaft vorliegt, ist eine engmaschige Überwachung zum Ausschluss einer schweren Infektion des Kindes in jedem Fall durchzuführen. Sie beinhaltet Ultraschallkontrollen und weitere Blutuntersuchungen alle 1-2 Wochen, über einen Zeitraum von mindestens 6-8 Wochen.
Windpocken
Jede 20. Frau hatte noch keine Windpockeninfektion und kann sich im Schwangerschaftsverlauf infizieren. In den ersten sechs Monaten der Schwangerschaft erkrankt das ungeborene Kind bei einer Windpockeninfektion der Mutter äußerst selten. Kommt es jedoch zu einer Erkrankung des Kindes sind die Folgen schwerwiegend. Ein besonders hohes Risiko für das Kind besteht zum Zeitpunkt des Geburtstermins.
Hat die Mutter eine Windpockeninfektion durchgemacht, besteht eine bleibende Immunität und eine Infektion des Kindes kann nicht erfolgen. Durch eine Blutentnahme und Nachweis von schützenden Antikörpern gegen die Windpockenerreger, kann ein Infektionsrisiko ausgeschlossen werden.
Cytomegalie-Virus
Diese Viruserkrankung verläuft meist ohne, oder mit uncharakteristischen Beschwerden wie Fieber oder Lymphknotenschwellung. Selten kann es bei der Mutter zu einer Gelbsucht oder Herzmuskelentzündung kommen. In der Schwangerschaft kann das Virus dann über die Plazenta, oder bei der Geburt über den Geburtskanal auf das Kind übertragen werden. Infiziert sich das Kind, kann eine Reihe von Spätschäden die Folge sein. Durch die Blutuntersuchung kann festgestellt werden, ob bereits früher eine Infektion durchgemacht wurde und ein relativer Immunschutz der Mutter besteht.
Bei fehlendem Immunschutz sollten regelmäßige Kontrollen erfolgen, um eine neu auftretende Infektion feststellen zu können. Eine wirksame Therapie gibt es bisher leider nicht.
Wird eine frische Infektion in der Schwangerschaft nachgewiesen, erfolgt eine Untersuchung des Fruchtwassers, um zu erkennen ob das Kind infiziert wurde.
Vaginalabstrich auf B-Streptokokken
Bi zu 40% der Schwangeren sind Trägerinnen von B-Streptokokken ohne Krankheitserscheinungen. In 1-2 % der Fälle können diese Bakterien während der Geburt auf das Neugeborene übertragen werden und zu schweren generalisierten Infektionen führen. Werden diese B-Streptokokken gefunden, kann jedoch eine Antibiotika-Therapie unter der Entbindung eine Infektion des Neugeborenen verhindern.
Vaginalabstrich auf Gonokokken (Tripper)
Die Ihnen bekannten Augentropfen (Silbernitrat) nach der Entbindung, die sogenannte Crede´sche Prophylaxe, dient dem Schutz vor einer Augeninfektion beim Neugeborenen, falls die Mutter Gonokokken in der Scheide trägt. Findet man im Vaginalabstrich diese Erreger, kann eine Antibiotika-Therapie die Infektion des Kindes verhindern und eine Augenprophylaxe nach der Geburt überflüssig machen.
Vorsorgeuntersuchungen
Die gesetzlichen Krankenkassen empfehlen und übernehmen, abhängig vom Alter, folgende Leistungen im Rahmen der Krebsvorsorge.
Ab 20 Jahre
1. Untersuchung des äußeren Genitale, der Scheide und des Muttermundes
2. Einfacher Zellabstrich auf Gebärmutterhalskrebs
3. Manuelle Tastuntersuchung des inneren Genitales
Ab 30 Jahre zusätzlich
1. Untersuchung der Brustdrüsen und der Achselhöhlen
Ab 50 Jahre zusätzlich
1. Digitale Untersuchung des Enddarms
2. Untersuchung auf Blut im Stuhl, mit einem Test, welcher unspezifisch Hämoglobin nachweist, also auch tierisches
Ab 55 Jahre zusätzlich
1. Darmspiegelungen alle 10 Jahre
Darüber hinaus bieten wir zusätzliche Leistungen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung an
1. Hochauflösender Ultraschall der inneren Genitale (Vaginal-Ultraschall)
2. Hochauflösender Ultraschall der Brustdrüsen
3. Moderne Dünn-Schicht-Krebsabstrich-Untersuchung (Dünnschichtzytologie)
4. HPV-Test
5. Immunologischer Stuhltest
6. Tumormarker auf Darmkrebs
7. Tumormarker auf Blasenkrebs
Ultraschall der Gebärmutter und der Eierstöcke
Ziel der Vorsorgeuntersuchung ist es, eine Erkrankung so früh wie möglich zu erkennen. Möglichst so früh, dass die Erkrankung vollständig geheilt werden kann. Eierstock oder Gebärmuttererkrankungen können jedoch im Frühstadium nicht getastet werden. Die heute hoch entwickelte Ultraschalltechnik ist deshalb eine sehr geeignete Methode, um Veränderungen in der Gebärmutter und den Eierstöcken rechtzeitig zu erkennen, so dass eine vollständige Heilung möglich ist.
Die Experten sind zwar über die Vorteile dieser Untersuchungsmethode einig, jedoch haben die Krankenkassen diese Leistung noch nicht in ihr Vorsorge-Programm aufgenommen.
Ultraschall der Brustdrüsen und der Achselhöhlen
Brustkrebs ist mit Abstand die häufigste bösartiges Krebserkrankung bei Frauen. Statistisch gesehen erkrankt jede neunte Frau im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs. Auch hier gilt der Grundsatz, je früher eine Krebserkrankung bei der Brust festgestellt wird, desto besser sind die Aussichten für eine Heilung. Regelmäßige Selbstuntersuchungen (idealerweise nach der Periode) und die Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt (alle 6-12 Monate) sind deshalb von entscheidender Bedeutung. Aus medizinischer Sicht ist es sinnvoll, regelmäßig eine Kontrolle der Brustdrüsen und der Achselhöhlen mit Hilfe einer hoch auflösenden Ultraschalluntersuchung ab dem 35. Lebensjahr durchzuführen. Diese Untersuchung ist vollkommen nebenwirkungsfrei, wird von den Krankenkassen aber nur übernommen, wenn der Tastbefund bereits auffällig war.
Moderne Dünn-Schicht-Krebsabstrich-Untersuchung (Dünnschichtzytologie)
Der heute übliche und von den Krankenkassen übernommene Krebsabstrich (auch Pap-Test genannt) wurde vor über 50 Jahren entwickelt. Seit dieser Zeit ist die Sterblichkeitsrate bei Gebärmutterhalskrebs um beachtliche 70% gesunken. Dieser Test ist also immer noch eine hervorragende Methode zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und deren Vorläufern, wurde allerdings technisch seit seiner Einführung nicht verändert oder modernisiert.
Leider bleiben bei dieser Methode bis zu 90% der Zellen, die entnommen werden am Entnahmeinstrument (Watteträger) hängen und können somit nicht einer Untersuchung durch den Zytologen zugeführt werden. Ein weiterer Nachteil der herkömmlichen Abstrichmethode ist, dass die Beurteilung des entnommenen Zellmaterials durch Blut, Schleim oder Entzündungszellen erschwert werden kann. Wissenschaftliche Studien haben weltweit gezeigt, dass mit der Dünnschicht-Zytologie mehr Vorstufen von bösartigen Veränderungen erkannt werden können als mit dem herkömmlichen Pap-Abstrich.
HPV-Test
Es gibt nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen keinerlei Zweifel an einem Zusammenhang zwischen einer Infektion mit bestimmten Typen von humanen Papillomaviren (Warzenviren, HP-Viren) unter Entstehung eins Gebärmutterhalskrebses (Zervixcarcinom).
Eine große Anzahl von Frauen infiziert sich im Laufe ihres Lebens mit HPV. Die Infektion wird sexuell übertragen und heilt bei den meisten Frauen ohne jegliche Krankheitssymptome spontan aus. Knapp 10% dieser infizierten Frauen entwickeln jedoch ca. 10-20 Jahre später einen Gebärmutterhalskrebs. Der HPV-Test kann den konventionellen Krebsabstrich oder die Dünnschicht-Zytologie natürlich nicht ersetzen, aber optimal ergänzen. In Kombination mit den Befunden des Krebsabstriches lassen sich eindeutige Aussagen über das künftige Risiko einer Erkrankung an Gebärmutterhalskrebs machen und frühzeitig Therapien einleiten.
Seit kurzer Zeit ist eine Impfung gegen ein Teil der HP-Viren möglich.
Neue spezifische Tests zur Darmkrebsvorsorge
Bei diesem Test handelt es sich um einen verbesserten immunologischen Stuhltest auf den menschlichen Blutfarbstoff (Hämoglobin).
Der Dickdarmkrebs ist eine der häufigsten Krebsarten in den westlichen Ländern. Jedes Jahr erkranken in Deutschland etwa 57 000 Menschen an Darmkrebs und 30 000 Menschen sterben daran. Das müsste nicht sein, denn bei rechtzeitiger Diagnosestellung können über 90% der Darmkrebserkrankungen geheilt werden.
Die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Stuhltests auf okkultes (verborgenes) Blut liefern leider nicht immer zuverlässige Ergebnisse, da sie z. B. nicht zwischen menschlichem und tierischem Blut unterscheiden können. Medizinische Studien belegen, dass mit diesen Tests nur etwa die Hälfte aller Darmkrebsfrühfälle erkannt werden können.
Die neuen hoch spezifischen Tests weisen mit Hilfe von Antikörpern direkt den roten menschlichen Blutfarbstoff (Hämoglobin) im Stuhl nach. Dabei werden auch minimale Blutungen und höher gelegene Blutungsquellen aufgespürt. Diese Tests erkennen bis zu 85% der Darmkrebsfrühfälle.
Tumormarker M2-PK-Nachweis im Stuhl
Eine weitere wichtige Untersuchung um Darmkrebs im Frühstadium zu erkennen ist der neuartige Tumor-M2-PK-Nachweis-Test. Dieser Tumormarker kommt bei Karzinomen des Magens, der Speiseröhre, der Speicheldrüse und vor allem des Darmes vor. Der Stuhl wird dabei auf das für den Tumorstoffwechsel wichtigen Schlüsselenzyms Tumor-2PK untersucht. Dafür müssen ebenfalls keine Diäten eingehalten werden. Für die Untersuchung genügt eine Stuhlprobe.